Organisation / Aufbau
Die neun Rechtsanwaltskammern sind als Körperschaften öffentlichen Rechts autonome berufliche Selbstverwaltungseinrichtungen der im jeweiligen Bundesland eingetragenen Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter. Sie besorgen ihre Geschäfte teils unmittelbar in Plenarversammlungen, teils mittelbar durch ihren Ausschuss. Die Präsidenten der Rechtsanwaltskammern bilden den Präsidentenrat.
Dachorganisation der Rechtsanwaltskammern ist der Österreichische Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK), eine Körperschaft öffentlichen Rechts mit Sitz in Wien. Er ist für die Wahrung der Rechte und Angelegenheiten der österreichischen Rechtsanwaltschaft in ihrer Gesamtheit sowie für ihre Vertretung verantwortlich. Dem ÖRAK-Präsidenten obliegt es insbesondere, die vom Präsidentenrat festgelegten standespolitischen Grundsätze und rechtspolitischen Positionen gegenüber politischen Entscheidungsträgern sowie in der Öffentlichkeit zu vertreten und umzusetzen. Der ÖRAK fungiert dabei als Stimme der Rechtsanwälte nach außen und setzt die in seinen Gremien gefassten Beschlüsse um.
Das Generalsekretariat des ÖRAK sorgt für die operative Vorbereitung und Umsetzung der in den Gremien des ÖRAK beschlossenen Projekte und Maßnahmen. Die Präsidenten der Rechtsanwaltskammern, die weiteren von den Plenarversammlungen der Rechtsanwaltskammern gewählten Delegierten aus dem Kreis der Rechtsanwälte sowie die den Ausschüssen der Rechtsanwaltskammern angehörenden Rechtsanwaltsanwärter bilden die Vertreterversammlung des ÖRAK.
Als Mitglied des CCBE (Conseil des Barreaux de la Communauté Europeénne, Rat der Europäischen Anwaltschaften) bringt sich der ÖRAK aktiv im Bereich des anwaltlichen Berufsrechts sowie der Rechtsetzung in Europa ein. Seit 2004 verfügt der ÖRAK über eine eigene Vertretung in Brüssel.
Das nachstehende Organigramm veranschaulicht den Aufbau.
Legende:
AS ... Ausschuss,
Del ... Delegierte,
P ... Präsident,
RA ... Rechtsanwälte,
RAA ... Rechtsanwaltsanwärter,
Vollv ... Vollversammlung