Information für Softwareanbieter
Insbesondere für Notariatssoftwareanbieter steht eine Schnittstellenbeschreibung für die Abfrage eines Gerichtskommissärs im Testamentsregister der österreichischen Rechtsanwälte zur Verfügung.
Wenn Sie als Softwareanbieter daran interessiert sind, bitten wir Sie eine E-Mail an den technischen Dienstleister EDV-Technik Dipl-Ing. WENT Gesellschaft m.b.H. (office@went.at) mit der Information, welcher Softwareanbieter für welchen Zweck die Schnittstelle nutzen möchte (dies dient vor allem dazu, um unkontrollierte Zugriffe zu vermeiden) zu richten.
Gerne wird daraufhin seitens der EDV-Technik Dipl-Ing. WENT Gesellschaft m.b.H. alles Weitere in die Wege geleitet.