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Sozialversicherung der Selbständigen (SVS)

Die SVS bietet Stundungen, Ratenzahlungen und das Herabsetzen der vorläufigen Beitragsgrundlage an. Darüber hinaus werden Mahnungen von offenen Beitragsforderungen bis auf Weiteres ausgesetzt und die SVS wird ab sofort von Anträgen auf Einleitung von Exekutionsverfahren sowie Insolvenzverfahren Abstand nehmen.

Auch im medizinischen Bereich werden Maßnahmen gesetzt. Für die Dauer der Pandemie erleichtert die SVS den Zugang zur medizinischen Versorgung. Kernstück ist der möglichst kontaktlose Zugang und die Reduktion von Formvorschriften.

Detaillierte Informationen finden Sie hier.

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