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Investitionsprämie für Unternehmen

Dieses Förderungsprogramm soll einen Anreiz für Unternehmensinvestitionen schaffen und damit einen wesentlichen Beitrag zur Sicherung von Betriebstätten, die Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen und die Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Österreich leisten.

  • Förderungswerber: Unternehmen iSd § 1 UGB mit Sitz und/oder Betriebstätte in Österreich
     
  • Förderungsgegenstand: Materielle und immaterielle aktivierungspflichtige Neuinvestitionen in das abnutzbare Anlagevermögen ab 1. August 2020 und Investitionsvolumen ab 5.000,-- Euro ohne USt
     
  • Zuschuss: 7% der Anschaffungskosten, bei Neuinvestitionen in den Bereichen Digitalisierung, Ökologisierung und Gesundheit/Life Science beträgt die Prämie 14%; ausgenommen sind klimaschädliche Investitionen


Die Antragstellung ist ab 1. September 2020 bis 28. Februar 2021 schriftlich über den aws Fördermanager möglich.

Detaillierte Informationen zur Investitionsprämie finden Sie auf der Website des aws.

Hier finden Sie das Investitionsprämiengesetz 2020.

Hier finden Sie die Förderungsrichtlinie "COVID-19-Investitionsprämie für Unternehmen" der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen und der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie.

 

Letzte Aktualisierung: 04.03.2021

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