Gruppenkrankenversicherung UNIQA – Stundungen und Ratenzahlungen
Wenn Sie im Gruppenkrankenversicherungsvertrag versichert sind, können Sie im Bedarfsfall formlos per E-Mail bei Ihrem UNIQA-Betreuer oder Ihrer UNIQA-Betreuerin eine Stundung oder Ratenzahlung beantragen. Hier finden Sie außerdem ein Online-Formular für Anfragen an die UNIQA.