Betriebsunterbrechungsversicherung
Sollten Sie eine Betriebsunterbrechungsversicherung abgeschlossen haben, empfehlen wir Ihnen, sich den Vertrag und die Versicherungsbedingungen im Hinblick auf die betrieblichen Einschränkungen iZm der Corona-Krise anzusehen, um allfällige Ansprüche geltend machen zu können.