Sonstiges, Muster
Beschilderung FFP2-Maske und Mindestabstand für Rechtsanwaltskanzleien
Hier können Sie eine Hinweis-Vorlage herunterladen, wonach das Betreten der Kanzlei nur mit FFP2-Maske gestattet ist und ein Mindestabstand von 2 Metern zu beachten ist. Diesen Hinweis können Sie z.B. am Eingang zu Ihrer Kanzlei anbringen.
Bitte beachten Sie, dass diese Informationen unverbindlich sind und es sich um keine abschließende Darstellung handelt. Ein Studium der einschlägigen Vorschriften und Anordnungen kann durch diese Informationen nicht ersetzt werden. Manche der dargestellten Aspekte können kurzfristigen Änderungen unterworfen sein.
Letzte Aktualisierung: 21.03.2022