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Verordnungen des Bundesministers für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport

Hier finden Sie Verordnungen des Bundesministers für  Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport im Zusammenhang mit COVID-19. Bitte beachten Sie, dass diese Informationen unverbindlich sind und es sich um keine abschließende Darstellung handelt. Ein Studium der einschlägigen Vorschriften und Anordnungen kann durch diese Informationen nicht ersetzt werden. Manche der dargestellten Aspekte können kurzfristigen Änderungen unterworfen sein.

 

300. Verordnung des Bundesministers für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport gemäß § 3 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Non-ProfitOrganisationen Unterstützungsfonds betreffend Richtlinien über die Gewährung von Unterstützungsleistungen an Organisationen gemäß § 1 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Non-Profit-Organisationen Unterstützungsfonds, welche im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Erregers SARS-CoV-2 und den dadurch verursachten Auswirkungen geboten sind, damit diese Organisationen in die Lage versetzt werden, ihre statutengemäßen Aufgaben weiter zu erbringen (NPO-FondsRichtlinienverordnung – NPO-FondsRLV)

357. Verordnung des Bundesministers für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport, mit der die NPO-Fonds-Richtlinienverordnung geändert wird (1. NPO-FondsRLVNovelle)

627. Verordnung des Bundesministers für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport, mit der die NPO-Fonds-Richtlinienverordnung geändert wird

99. Verordnung des Bundesministers für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport gemäß § 3 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Non-ProfitOrganisationen Unterstützungsfonds betreffend Richtlinien über die Gewährung von Unterstützungsleistungen an Organisationen gemäß § 1 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Non-Profit-Organisationen Unterstützungsfonds, welche im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Erregers SARS-CoV-2 und den dadurch verursachten Auswirkungen geboten sind, damit diese Organisationen in die Lage versetzt werden, ihre statutengemäßen Aufgaben weiter zu erbringen (2. NPO-FondsRichtlinienverordnung – 2. NPO-FondsRLV)

136. Verordnung des Bundesministers für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport betreffend die Verlängerung der Dienstfreistellung wegen Zugehörigkeit zur COVID-19- Risikogruppe nach § 12k Gehaltsgesetz 1956 und § 29p Vertragsbedienstetengesetz 1948

238. Verordnung des Bundesministers für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport betreffend die Verlängerung der Dienstfreistellung wegen Zugehörigkeit zur COVID-19- Risikogruppe nach § 12k Gehaltsgesetz 1956 und § 29p Vertragsbedienstetengesetz 1948

307. Verordnung des Bundesministers für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport gemäß § 3 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Non-ProfitOrganisationen Unterstützungsfonds betreffend Richtlinien über die Gewährung von Unterstützungsleistungen an Organisationen gemäß § 1 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Non-Profit-Organisationen Unterstützungsfonds, welche im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Erregers SARS-CoV-2 und den dadurch verursachten Auswirkungen geboten sind, damit diese Organisationen in die Lage versetzt werden, ihre statutengemäßen Aufgaben weiter zu erbringen (3. NPO-FondsRichtlinienverordnung – 3. NPO-FondsRLV)
 

Letzte Aktualisierung: 08.07.2021

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