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Informationen des BMJ und der Gerichte

Das Bundesministerium für Justiz veröffentlicht auf seiner Website laufend aktuelle Informationen über die Auswirkungen von COVID-19 auf die Justiz. Hier finden Sie u.a. auch Antworten auf häufige Fragen zu Justiz und COVID-19: Häufige Fragen - Corona und Justiz 

Laut Information des Bundesministeriums für Justiz bleibt der Betrieb der Gerichte und Staatsanwaltschaften während des aktuellen Lockdowns (ab 17. November 2020) aufrecht. 

Generell gilt im gesamten Gerichtsbereich die Pflicht, einen eng anliegenden Mund-Nasen-Schutz zu tragen und einen Mindestabstand von 2 m einzuhalten.

Trotz aufrechten Gerichtsbetriebs kann es in den nächsten Wochen dazu kommen, dass Verhandlungen auf einen späteren Termin verlegt werden müssen. Im Übrigen ist Ladungen auch weiterhin Folge zu leisten.

Der Parteienverkehr erfolgt ebenso wie die Amtstage außer in dringenden Fällen nur über telefonische Voranmeldung. 

Aktuelle Besucherinformationen des Bundesministeriums für Justiz für den Strafvollzug finden Sie hier.

Download: Anordnungen der Generaldirektion für den Strafvollzug und den Vollzug freiheitsentziehender Maßnahmen im Zusammenhang mit Covid-19 für den Bereich des Straf- und Maßnahmenvollzugs vom 23. Dezember 2020
 

Letzte Aktualisierung: 07.01.2021

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