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Verkehrsunfall

Viele Verkehrsunfälle ziehen Gerichtsverfahren nach sich.
Auf dem Gebiet des Zivilrechtes, insbesondere nach den Grundsätzen des ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch) und des EKHG (Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz) sind Ansprüche auf Ersatz von Sach- und Personenschäden einer Entscheidung zuzuführen.

Die Frage des Verschuldens am Unfall kann aber auch auf den Rechtsgebieten des Strafrechtes und des Verwaltungsrechtes weitreichende Folgen haben. Neben dem Entzug des Führerscheines kann auch eine gerichtliche "Vorstrafe" drohen.


Anwaltsleistungen


Ihr Rechtsanwalt verfügt über die notwendige Erfahrung aus Prozessen vor Gericht, um einen Sachverhalt schon vor einem Gerichtsverfahren entsprechend analytisch mit Ihnen zu erörtern.

Er prüft die Beweislage und arbeitet Unglaubwürdigkeiten in den Aussagen Ihres Unfallsgegners und allfälliger Zeugen klar heraus. Weiters informiert er Sie darüber, welche Ansprüche Ihnen überhaupt zustehen. Nicht selten gehen diese weit über den bloß eingetretenen Sachschaden hinaus.

Der Rechtsanwalt erledigt alle Behördenwege, um an entsprechende Protokolle zu gelangen. In den entscheidungswesentlichen Verfahrensabschnitten steht er Ihnen als Vertreter und Verteidiger zur Verfügung.

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Rechtsgebiet
Verkehrsunfall

Obwohl Sie sich im Straßenverkehr regelgerecht nach der Straßenverkehrsordnung verhalten haben, werden Sie in einen Unfall verwickelt. Ein anderes Auto kracht gegen das Ihre. Ihr Unfallgegner steigt aus und gibt zu, dass er am Unfall allein schuld ist. Sie winken daher andere Verkehrsteilnehmer, die den Unfall gesehen haben weiter, bzw. schicken Zeugen fort mit dem Hinweis darauf, dass Sie aufgrund der geklärten Lage niemandem weitere Umstände machen wollen. Um Verkehrsbehinderungen zu verhindern, fahren beide Unfallbeteiligte ihre Fahrzeuge an den Straßenrand.

Dort treten die ersten Schwierigkeiten auf, weil Ihr Unfallgegner sich an einige Details des Unfalles offensichtlich nicht mehr erinnern kann, oder - erinnern will. Seinem Haftpflichtversicherer erzählt er, dass Sie allein an dem Unfall schuld sind und dass er beim Unfall erheblich verletzt wurde.

Statt dem Ersatz Ihrer Schäden, droht Ihnen nunmehr vielmehr ein gerichtliches Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung und der "Malus" bei Ihrem Haftpflichtversicherer.

Schon am Unfallsort - und beinahe nur dort - haben Sie die Möglichkeit, durch umsichtiges Verhalten negative Rechtsfolgen zu vermeiden:

Bewegen Sie Ihr Fahrzeug nicht aus der "Endlage", in der es nach dem Unfall zum Stehen gekommen ist. Sorgen Sie dafür, dass auch die Fahrzeuge der anderen Unfallbeteiligten nicht aus ihrer Endlage wegbewegt werden.
(Machen Sie von diesem Vorsatz Ausnahmen nur, wenn unmittelbare Gefahr für das Leben von Personen besteht.)

  • Fotografieren Sie die Unfallstelle aus verschiedenen Blickwinkeln und achten Sie darauf, dass die Fahrzeuge in ihrer Endlage nachvollziehbar erkenntlich sind.
  • (Halten Sie zu diesem Zweck immer einen Fotoapparat im Auto bereit und vergessen Sie nicht, die Batterien regelmäßig zu wechseln.)
  • Fragen Sie Augenzeugen des Unfalles nach Name, Adresse und Telefonnummer. (Oft verlassen Zeugen als vermeintlich "Unbeteiligte" in Eile den Unfallort und sind als Beweismittel nicht mehr erreichbar.)
  • Fertigen Sie mit den am Unfall Beteiligten einen gemeinsamen Unfallbericht an und skizzieren Sie die Örtlichkeit.
  • Suchen Sie noch in der erhaltenen Endlage der Fahrzeuge genau nach Unfallspuren wie Bremsspuren, Splitter und ähnlichem. Sorgen Sie für die Verzeichnung all dieser Spuren in der Unfallskizze.
  • Wenn Ihr Gegner das Verschulden einbekannt und seine entsprechende Handlungsweise geschildert hat, sorgen Sie dafür, dass diese Schilderung aufgenommen und von ihm unterzeichnet wird.
  • Polizei hat gesetzlich nur im Fall von Personenschäden die Verpflichtung, den Verkehrsunfall aufzunehmen. Wenn Sie jedoch aufgrund von widerstreitenden Erklärungen bereits eine Konfliktsituation erkennen, empfiehlt es sich unbedingt, die Sicherheitsbehörde zu verständigen, auch wenn dies geringfügige Kosten "extra" verursacht.
  • Sorgen Sie für eine äußerst detaillierte - auch fotografische - Dokumentation der eingetretenen Beschädigungen am Fahrzeug. Aus diesen Spuren kann ein Sachverständiger im Gerichtsverfahren sehr oft entscheidungswesentliche Fragen zum Verlauf des Unfalles und damit zum Verschulden der Beteiligten beantworten.
  • Haben Sie ordnungsgemäß geblinkt und wird dies bestritten, so dokumentieren und bewahren Sie die Blinker-Birne auf. (Eine Kollision kann den heißen Glüh-Faden in der Birne verformen - ein nachträglicher Beweis, dass der Blinker zum Zeitpunkt der Kollision in Betrieb war).
  • Im Falle von jeglichen gesundheitlichen Schäden sollten Sie umgehend einen Arzt konsultieren und für die lückenlose Dokumentation der einzelnen Behandlungen und des Heilungsverlaufes Sorge tragen.
  • Bei widerstreitenden Angaben der Unfallbeteiligten und Zeugen am Unfallort bzw. in der späteren Abwicklung des Unfalles durch Ihren Haftpflichtversicherer zögern Sie nicht und suchen Sie einen Anwalt Ihres Vertrauens auf, damit Ihre Ansprüche zu Ihrer Zufriedenheit durchgesetzt werden.
  • Auch im Fall eines behördlichen oder gerichtlichen Strafverfahrens empfiehlt sich die sofortige Einschaltung eines Anwaltes zur Vermeidung oft schwerwiegender negativer Rechtsfolgen.

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