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Vereinsrecht

Fast jeder österreichische Staatsbürger wird im Laufe seines Lebens Mitglied in einem, zwei- oder gar mehreren Vereinen. Sei es als Vertreter im Elternverein der Schule des Kindes, sei es im Sportverein, als Mitglied eines Autofahrerclubs oder im Rahmen eines Engagements für sozial benachteiligte Gruppen; überall trifft man auf die Rechtsform des Vereines und nicht selten wird früher oder später eine Funktion als Vorstand, Rechnungsprüfer oder Kassier zu übernehmen sein.

Um das in vielen Fällen idealistische und oft auch ehrenamtliche Engagement für die Ziele des Vereines nicht durch vermeidbare Meinungsunterschiede über Verwaltung und Verwendung von Geldern, organisatorische Abläufe und Vertretungsrechte/Pflichten zu belasten, bedarf es einer klaren rechtlichen Struktur und der Kenntnis über die wesentlichen zu beachtenden Gesetzesbestimmungen und Regeln.

Jeder Verein verfolgt seine ganz eigenen Ziele, hat seine besonderen Mitgliederstruktur und bedarf daher eines für ihn maßgeschneiderten rechtlichen Rahmens in Form eines Vereinsstatutes. Ein solches erstellt Ihr Anwalt.


Anwaltsleistungen


Ihr Rechtsanwalt kann Sie darüber informieren, dass ein Verein nicht bereits bei Errichtung der Statuten, sondern erst nach Ablauf einer Frist von vier bzw. sechs Wochen nach Einlangen der Errichtungsanzeige bei der Vereinsbehörde entsteht. Weiters kann er Sie darauf hinweisen, dass Sie für alle im Namen des Vereines vor diesem Zeitpunkt getätigten Handlungen persönlich haften.

Ihr Rechtsanwalt kann Ihnen empfehlen, mit der Unterfertigung des Mietvertrages zuzuwarten, jedenfalls jedoch gleichzeitig mit der Errichtung der Statuten die Vertreter des Vereines zu bestellen, sodass es bei allfälligen späteren Streitigkeiten nicht zur Auflösung durch die Vereinsbehörde mangels Organvertreter kommt.

Ihr Rechtsanwalt kann Ihnen zudem ein maßgeschneidertes Vereinsstatut erstellen, indem auch klar geregelt ist, wer bei Abschluss oder Abänderung von Mietverträgen des Vereines zur Mitsprache berechtigt ist und wie die Mittel aufzubringen sind.

Ihr Rechtsanwalt kann darüber hinaus auf die durch das Vereinsgesetz 2002 für alle Vereine verbindlich vorgesehene Verpflichtung hinweisen, ein geordnetes Rechnungswesen zu führen, für die laufende Aufzeichnung der Einnahmen und Ausgaben zu sorgen, sowie zum Ende des Rechnungsjahres innerhalb von 5 Monaten eine Einnahmen und Ausgabenrechnung samt Vermögensübersicht zu erstellen.

Ihr Rechtsanwalt kann für Sie auch die Eingaben und Anzeigen bei der Vereinsbehörde übernehmen, sodass Sie sich ganz auf den eigentlichen idealistischen Zweck Ihrer Bemühungen, nämlich die Errichtung eines Jugendtreffpunktes für die Kinder und Jugendlichen Ihrer Siedlung, konzentrieren können.

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Sie haben sich mit drei Nachbarn das gemeinsame Ziel gesetzt, für die Kinder und Jugendlichen Ihrer Siedlung einen Treffpunkt zu schaffen, um diesen die Möglichkeit einer sinnvollen Freizeitgestaltung, abseits von Straße und Gasthäusern zu bieten. Zu diesem Zweck haben Sie sich darauf geeinigt, einen Verein zu gründen.

Noch bevor es zur Anzeige der Vereinserrichtung kommt, hat sich kurzfristig die Möglichkeit ergeben, günstig eine Räumlichkeit für diesen Treffpunkt anzumieten. Nachdem Sie unter Verwendung einer Formularvorlage das Vereinsstatut bereits am Vortag gemeinsam mit ihren Nachbarn unterschrieben hatten, glauben Sie ohne weitere Haftungsfolgen nunmehr den Mietvertrag für den Verein unterzeichnen zu können; Sie tun dies auch in bester Absicht.

In der Folge entstehen zwischen Ihnen und Ihren Nachbarn unterschiedliche Auffassungen, wer welche Funktion im Verein ausüben und diesen vertreten soll. Nachdem es über ein Jahr lang nicht gelingt, diese Meinungsunterschiede zu beseitigen und Organvertreter zu bestellen, erhalten Sie von der Behörde einen Bescheid, mit dem der Verein aufgelöst wird.

Gleichzeitig tritt der Vermieter des als Treffpunkt angemieteten Lokals an Sie heran und fordert von Ihnen persönlich die Miete ein.

Zur ersten Besprechung bei Ihrem Rechtsanwalt sollten Sie folgende Information bzw. Unterlagen vorbereiten:

  • Umschreibung des beabsichtigten Tätigkeitsgebietes des Vereines und seines Zwecks
  • Voraussichtlicher jährlicher Finanzaufwand und Überlegungen zur Mittelaufbringung
  • Namen, Geburtsdaten und Anschrift der vorgesehenen Vereinsgründer
  • Namen, Geburtsdaten und Anschrift der für die Vertretung des Vereines vorgesehenen Personen
  • Daten über den künftigen Sitz des Vereines (Zustelladresse)
  • Voraussetzungen zum Erwerb/Verlust der Mitgliedschaft im Verein

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