Strafrecht
Opfer einer Straftat sind nicht nur Zeugen im Strafprozess, sondern sie haben auch die Möglichkeit, sich dem Verfahren als Privatbeteiligte anzuschließen und damit am Verfahren mitzuwirken. Nur auf diesem Weg erhalten sie das Recht, Akteneinsicht zu nehmen und sich damit vom Fortgang des Verfahrens zu informieren.
Sie können an der Aufklärung des Sachverhalts mitwirken, durch einen Vertreter in der Hauptverhandlung anwesend sein und an den Beschuldigten und Zeugen Fragen stellen. Voraussetzung ist ein Anspruch auf Schadenersatz, der bei entsprechendem Nachweis bereits im Strafverfahren zugesprochen werden kann.
Der nicht zu unterschätzende Vorteil: Man erspart sich einen weiteren Prozess und damit Geld, Zeit und Nerven.
Anwaltsleistungen
Sie gehen zu einem Rechtsanwalt. Dieser schätzt anhand Ihrer Information, den vorliegenden Krankenunterlagen und der Rechnung über eine neue Brille den Ihnen zustehenden Schadenersatzanspruch und erklärt sofort vor der Polizei, dass Sie sich dem Verfahren als Privatbeteiligter anschließen (siehe "Fallbeispiele"). Er besorgt eine Aktenabschrift und damit die für Sie nötigen Informationen.
Er macht Sie darauf aufmerksam, welche Unterlagen oder Angaben noch notwendig sind, damit Sie zu Ihrem Geld kommen, legt die nötigen Urkunden dem Gericht vor und stellt die entscheidungswesentlichen Anträge. Schlussendlich vertritt er Sie in der Verhandlung.
Während Sie vor dem Verhandlungssaal bis zu Ihrer Vernehmung warten müssen, stellt er die notwendigen Fragen an Beschuldigte und Zeugen. Da er durch seine Anwesenheit während der gesamten Verhandlung sämtliche Aussagen kennt, kann er auf Bedenken des Gerichts entsprechend reagieren und Sie bei Ihrer Vernehmung durch Fragen unterstützen.
Durch die gute Vorbereitung des Prozesses und penible Dokumentation Ihrer Schadenersatzansprüche ist der Richter in der Lage, bereits in diesem Prozess über das Schmerzengeld zu entscheiden. Sie ersparen sich damit ein weiteres Verfahren.
Ein heißer Sommertag. Froh, endlich Ihr Ziel erreicht zu haben, steuern Sie nach langer Suche einen freien Parkplatz an. Plötzlich sehen Sie, dass ein von der anderen Seite kommender PKW beschleunigt, um den Stellplatz vor Ihnen zu erreichen. Sie geben ebenfalls Gas und sind siegreich. Eine Situation, die sich tagtäglich im Straßenverkehr ereignet.
Doch unerwartet steigt Ihr Kontrahent aus seinem Auto aus, beschimpft Sie. Als Sie versuchen, ihn zu beruhigen, versetzt er Ihnen in Rage einen Faustschlag ins Gesicht. Sie fallen zu Boden, dabei geht Ihre Brille zu Bruch. Die Polizei kommt, nimmt den Vorfall auf und, nachdem Sie verletzt wurden, wird ein Strafverfahren gegen den Täter eingeleitet. Dann hören Sie lange Zeit nichts mehr.
Sie wenden sich an die Polizei, wollen Namen und Adresse des Täters erfragen. Man verweigert Ihnen jede Auskunft. Sie können jetzt weiter geduldig warten oder aber von sich aus tätig werden.
Zum Besprechungstermin bei Ihrem Rechtsanwalt nehmen Sie am besten mit:
- Polizze einer allfälligen Rechtsschutzversicherung
- Unterlagen von Spital, Ärzten, Krankenstand
- Unterlagen über einen allfälligen Verdienstentgang
- Rechnungen (z.B. über Reparaturen, Putzerei)
- Notizen über Sachverhalt, insbesondere Datum und Örtlichkeit des Vorfalls bzw welche Polizeidienststelle eingeschritten ist