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Schmerzengeld

Bei Unfällen mit Verletzungen gibt es in der Regel auch Schmerzengeldansprüche. Wie bei allen Schadenersatzfällen empfiehlt es sich auch wegen des Schmerzengeldes, rasch einen Rechtsanwalt einzuschalten. Wenn Sie im Recht sind und Recht bekommen, muss in der Regel die Gegenseite auch die Kosten Ihres Rechtsanwaltes zusätzlich zum Schadensbetrag bezahlen.
Sie haben meist einen Schadenersatzanspruch gegen jemand anderen, wenn dieser Sie durch sein Verschulden entweder verletzt hat oder Ihr Vermögen beschädigt hat.
Manchmal wird auch ohne Verschulden gehaftet, wenn zB eine sogenannte „Erfolgshaftung“ vorliegt, wenn also der Gegner für den Erfolg haftet, auch wenn ihn kein Verschulden trifft.


Anwaltsleistungen


Von Ihrem Vertrauensanwalt wissen Sie, dass es bei Unfällen immer gut ist, selber einen Rechtsanwalt einzuschalten. Einerseits um zu wissen, worauf und in welcher Höhe Sie einen Anspruch haben, andererseits um die Abwicklung, die Korrespondenz und die Verhandlungen mit der gegnerischen Versicherung zu delegieren. Zum vorliegenden Fall (siehe "Fallbeispiele") konnte der Rechtsanwalt statt des angebotenen Betrags von € 4000.- einen Betrag von € 14.500.-  erreichen. Darüber hinaus musste die Versicherung das Honorar des Rechtsanwalts in Höhe von € 1.100.- zuzüglich Umsatzsteuer bezahlen. Für spätere Unfallfolgen erreichte er ein Feststellungsurteil, sodass die Ansprüche in jeder Richtung voll durchgesetzt wurden: Mit  € 14.500.- erhielt der Geschädigte um € 10.500.- mehr als von der Versicherung angeboten und sie mussten keine Anwaltskosten zahlen. Für allfällige Spätfolgen sind Sie damit durch das Feststellungsurteil bestens abgesichert.

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Rechtsgebiet
Schmerzengeld

Sie gehen über den Zebrastreifen, ein Autofahrer übersieht Sie und fährt Sie frontal an. Rippenbrüche, ein Beckenbruch, viele Hautschürfungen und Prellungen sind die Folge. Die Versicherung des Autofahrers bietet Ihnen von sich aus für Schmerzengeld einen Betrag von € 4000.- zur sofortigen Zahlung an.

Da die meisten Schadenersatzansprüche aus Unfällen mit Fahrzeugen herrühren, wird im Folgenden aufgezeigt, was eine schriftliche Zusammenstellung enthalten könnte, die Sie bereits zum ersten Gespräch mit Ihrem Rechtsanwalt mitnehmen sollten:

  • Ihr Name mit Anschrift und Telefonnummer
  • polizeiliches Kennzeichen Ihres Fahrzeuges
  • Ihre Versicherung samt Anschrift und Polizzennummer
  • Ihre Rechtsschutzversicherung samt Anschrift und Polizzennummer
  • Schäden an Ihrem Fahrzeug
  • dieselben Angaben über den Unfallgegner und dessen Fahrzeug
  • Unfalltag, Unfallort
  • selbst angefertigte Skizze über den Unfall
  • Name und Adresse der Zeugen
  • Reparaturrechnung
  • Mietwagenrechnung
  • bei Verletzungen Aufstellung über die Dauer, Intensität und Art der Schmerzen
  • bei Verletzungen auch eine Aufstellung über die Erschwernisse im täglichen Leben und über die Tätigkeiten, die Sie auf Grund des Unfalls nicht mehr oder nur mehr eingeschränkt ausüben können (z.B. Radeln, Bergsteigen, längeres Autofahren, schwere Taschen tragen etc.)

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