Inkasso
Selbsthilfe ist in Österreich nur in wenigen Ausnahmefällen erlaubt.
Wenn Sie von einem Schuldner eine Forderung einbringlich machen wollen, muss alles den vorgeschriebenen Weg gehen. Sie müssen zunächst einen Exekutionstitel gegen den Schuldner erwirken. Darunter versteht man einen Zahlungsbefehl oder ein Urteil, also eine gerichtliche Entscheidung, die den Schuldner dazu verpflichtet, seine Schuld bei Ihnen zu bezahlen.
Damit ist es aber noch nicht getan. Wenn der Schuldner auch jetzt noch nicht freiwillig zahlt, muss die Gerichtsentscheidung auf exekutivem Wege durchgesetzt werden.
Anwaltsleistungen
Ihr Rechtsanwalt wird den Schuldner zunächst unter Setzung einer kurzen Frist von ein- oder zwei Wochen auffordern, die Forderung samt den Ihnen zustehenden Zinsen und Mahnspesen zu bezahlen. Kommt der Schuldner dieser Aufforderung nicht nach, wird Ihr Rechtsanwalt ohne weiteres Zuwarten bei Gericht eine Klage einreichen oder, bei Forderungen unter € 30.000,--, die Erlassung eines gerichtlichen Zahlungsbefehles beantragen. Wenn der Schuldner keinen Einwand erhebt, und das ist bei unbestrittenen Forderungen die Regel, wird Ihrem Rechtsanwalt sehr bald ein rechtskräftiges Urteil oder ein rechtskräftiger Zahlungsbefehl vorliegen.
Nun wird Ihr Rechtsanwalt prüfen, welches Exekutionsmittel geeignet ist, das Urteil durchzusetzen und die Bezahlung Ihrer Forderung zu erzwingen. In diesem Fall ist der Schuldner offenbar Eigentümer eines Baugrundes, Ihr Rechtsanwalt wird daher in erster Linie prüfen, ob eine Zwangsversteigerung infrage kommt. Wenn dies nicht möglich ist, etwa weil der Baugrund mit Pfandrechten überlastet ist, wird er mit einer Lohnpfändung gegen den Schuldner vorgehen oder auch das sonstige bewegliche Vermögen des Schuldners pfänden und verwerten. Wenn Ihr Schuldner selbst Unternehmer ist, kann sein Betrieb zwangsverwaltet werden, auch andere Exekutionsmöglichkeiten kommen infrage. Die einbringlich gemachten Beträge werden dann umgehend an Sie weitergeleitet.
Sie betreiben ein kleines Bauunternehmen und haben den Auftrag erhalten, einen Keller für ein Einfamilienhaus zu errichten.
Sie heben zunächst die Baugrube aus. Dann liefern Sie das erforderliche Material an und errichten den Keller. Nach Abschluss der Arbeiten legen Sie Rechnung, doch Ihr Auftraggeber zahlt nicht. In Abständen von mehreren Monaten schicken Sie mehrere Mahnungen aus, vergeblich.
Versuche, den Schuldner persönlich zu kontaktieren, scheitern, er lässt sich verleugnen.
Um rasch und effizient für Sie einzuschreiten, benötigt Ihr Rechtsanwalt von Ihnen insbesondere nachfolgende Unterlagen und Informationen:
- Angebot
- Auftragsschreiben
- Lieferscheine
- Rechnungen
- Nach Möglichkeit Information über allfällige Vermögenswerte des Schuldners