Hausbau
Selbst ein bis ins letzte Detail vorliegender Plan, ein auf Ihre individuellen Bedürfnisse angepasstes Finanzierungskonzept und die sorgfältige Auswahl eines Ihres Erachtens geeigneten Unternehmens ist noch keine Garantie dafür, dass Ihr Wunschtraum nach einem eigenen Haus, einer Ferienwohnung oder einer zu renovierenden Immobilie erfüllt wird. Differenzen zwischen Auftraggeber und ausführendem Unternehmer sind in der Baupraxis aus den verschiedensten Gründen nicht unüblich, obwohl sie bei vorausschauender Rechtsberatung vermeidbar gewesen wären. In der Folge werden daher einige Punkte aufgelistet, auf die Sie vorweg zur Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten achten sollten.
Anwaltsleistungen
Ihr Rechtsanwalt kann bereits den Kaufvertrag, der auf das von Ihnen geplante Projekt und Ihre persönlichen Anforderung abgestimmt ist, errichten. Er formuliert oder überprüft zumindest die Ihnen vorgelegten Werkverträge und Lieferbedingungen.
Ihr Rechtsanwalt berät Sie, worauf Sie besonders achten sollten, zB exakte Abgrenzung der Leistungen der beauftragten Unternehmen, Vereinbarungen nur schriftlich zu treffen (mündliche lassen sich schwer beweisen), exakte Führung des Bautagebuches, termingetreue Aufzeichnungen des Baufortschritts, Fotos, Videos und dergleichen jeweils mit Datumsangabe, Forderung nach maßstabsgerechten Bestandplänen, in denen auch Gas-, Wasser-, Entsorgungs- und Elektroleitungen eingetragen sind, Pönalvereinbarungen entschädigen Sie für den Fall verspäteter Fertigstellung.
Er kümmert sich um die Baubewilligung und vertritt Sie im Bauverfahren. Er vertritt und berät Sie während der Bauzeit. Oft genügt ein Aktenvermerk, eine konkrete Eintragung im Bautagebuch oder ein kurzer Brief zur Klarstellung und zur Sicherung Ihrer Ansprüche.
Er berät Sie hinsichtlich der Möglichkeiten den allenfalls in Verzug geratenen Unternehmer zur zeit- und ordnungsgemäßen Vertragserfüllung zu bewegen. Er berät Sie und formuliert ein allenfalls erforderliches Vertragsrücktrittschreiben.
Sie beauftragen das Bauunternehmen, welches den niedrigsten Kostenvoranschlag für die Errichtung Ihres Einfamilienhauses gelegt hat. Es ist zwar etwas auffällig, dass laut Bauvertrag bereits 20 % der Bausumme nach Einrichtung der Baustelle und weitere 40 % nach Kellerdeckenfertigstellung bezahlt werden müssen, doch ist dafür das Angebot gegenüber den anderen Bietern wesentlich billiger.
Nach Kellerfertigstellung und Bezahlung der vereinbarten ersten beiden Teilzahlungen (60 %) wird über das Unternehmen das Konkursverfahren eröffnet. Anschließend stellt sich heraus, dass im Keller Wasser eindringt, weil schlampig gearbeitet wurde und eine Sanierung nur mit erheblichem Aufwand möglich ist, sodass die erbrachte Leistung eigentlich wertlos ist. Sie können zwar die geleisteten Zahlungen zurückfordern und Schadenersatzansprüche beispielsweise hinsichtlich der Mehrkosten für die Fertigstellung durch ein anderes Unternehmen fordern, doch erhalten Sie im Ergebnis lediglich die Konkursquote, in vielen Fällen oft nur einige Prozent.
Eine rechtzeitige Rechtsberatung hätte Ihnen empfohlen, eine Sicherstellung (Bankgarantie und dergleichen) zu vereinbaren und wäre Ihnen abgeraten worden, eine Teilzahlungsvereinbarung zu treffen auf Grund deren Sie mehr bezahlen als Sie bereits an Leistung erhalten haben.
Zum Besprechungstermin bei Ihrem Rechtsanwalt nehmen Sie am besten mit:
- Beschreibung des Bauvorhabens
- Grundstücksdaten
- Skizzen, Pläne, Baubeschreibungen
- Kostenvoranschlag
- bereits getroffene Vereinbarungen, Werkverträge, Lieferbedingungen
- Bautagebuch, sonstige Aufzeichnungen während der Bauzeit (Video, Foto und dergleichen)
- Haftbriefe und sonstige Sicherstellungen
- Pönalvereinbarungen