Betriebsübergabe
So gut wie jeder Unternehmer sieht sich früher oder später mit der Frage konfrontiert, wer ihm als Betriebsinhaber nachfolgen soll und wie diese Übergabe zu regeln ist.
Mit der Auswahl des geeigneten Nachfolgers ist es hierbei nicht getan. Vielmehr bedarf es einer rechtzeitigen sowie umfassenden strategischen Planung und Vorbereitung, da neben wirtschaftlichen Auswirkungen der Betriebsübergabe auch rechtliche Rahmenbedingungen zu beachten sind, welche gravierenden Einfluss auf die Gestaltung und Folgen der Betriebsübergabe haben.
So sind zum einen die erb- und familienrechtlichen Aspekte ebenso zu beachten, wie beispielsweise Haftungsregelungen, die sich aus dem Arbeitsrecht, dem Steuerrecht, dem Unternehmensrecht, dem Sozialversicherungsrecht etc. ergeben.
Naturgemäß sind – wie bei jeder Übertragung von Vermögenswerten – auch steuer- und abgabenrechtliche Problemstellungen zu lösen, welche einer rechtzeitigen Prüfung bedürfen. Um hier eine abgabenoptimierende Vorgangsweise zu ermöglichen, ist es erforderlich, auf diese sowohl bei der Wahl der Rechtsform als auch in der Vertragsgestaltung entsprechend Bedacht zu nehmen.
Es gilt nicht nur das Unternehmen selbst in seinem wirtschaftlichen Bestand und seinen Marktchancen durch den Inhaberwechsel weitgehend unbeeinträchtigt zu erhalten. Zudem ist ein Ausgleich zwischen den – oft widerstreitenden - Interessen des übergebenden Unternehmers und seines Nachfolgers zu suchen.
Eine faire Regelung mit den erb- und anwartschaftsberechtigten Familienmitgliedern, die nicht zum Zug kommen, muss gefunden werden. Schließlich sind auch wirtschaftliche Rahmenbedingungen für den Nachfolger zu schaffen, die es diesem ermöglichen, das Unternehmen ohne übermäßige Belastungen aus der Betriebsübergabe eigenverantwortlich zu führen. Er sollte in die Lage versetzt sein, sich als Unternehmer dem dynamisch verändernden Markt zu stellen und dort erfolgreich zu agieren.
All dies bedarf einer rechtzeitigen Planung. Kein Unternehmen und keine Unternehmensübergabe ist mit der anderen vergleichbar. Es gibt keine Patentlösungen für die Betriebsnachfolge.
Rechtzeitige Planung und umfassende juristische Prüfung, Ausarbeitung eines für die wirtschaftlichen, steuerlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen maßgeschneiderten Vertragskonzepts sowie dessen Umsetzung unter anwaltlicher Begleitung sind unverzichtbare Voraussetzungen, damit eine Betriebsnachfolge zum Vorteil des Unternehmers und seines Nachfolgers gelingen kann.
Anwaltsleistungen
Ein vom Unternehmer konsultierter Rechtsanwalt kann diesem vorschlagen, für eine möglichst klare Abgrenzung des betrieblichen Vermögens vom Privatvermögen Vorsorge zu treffen.
Der Rechtsanwalt kann ihm gegebenenfalls nahelegen, das Unternehmen in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung einzubringen und klare schriftliche Regelungen über die Nutzung der Patent- und Lizenzrechte zu treffen.
Der Rechtsanwalt kann dem Unternehmer empfehlen, eine letztwillige Verfügung zu errichten, in der geregelt ist, wer nach seinem Ableben bestimmenden Einfluss in seinem Unternehmen ausüben soll und die sicherstellt, dass dem Betrieb die lebenswichtigen Nutzungsrechte seiner Erfindung weiterhin zur Verfügung stehen.
Der Rechtsanwalt kann ihn – bei Vorliegen erheblicher Vermögenswerte – über die Möglichkeiten informieren, eine Privatstiftung zu errichten, welcher er seine Gesellschaftsanteile bzw. sonstiges Privatvermögen zu Lebzeiten oder von Todes wegen übertragen kann.
Der Rechtsanwalt könnte ihm auch nahelegen, einen Mitarbeiter seines Vertrauens im Betrieb aufzubauen, der im Falle seiner persönlichen Verhinderung die Aufrechterhaltung des Betriebes bewerkstelligen kann. Um diesen Mitarbeiter entsprechend an das Unternehmen zu binden und zu motivieren, könnte der Rechtsanwalt gegebenenfalls einen maßgeschneiderten Dienstvertrag mit Erfolgsbeteiligung ausarbeiten, welcher diese Schlüsselkraft auch bei Wechsel des Betriebsinhabers an das Unternehmen bindet.
Der Rechtsanwalt könnte den Unternehmer auf die abgabenrechtlichen Auswirkungen einer Betriebsübergabe und die Höhe der hier zu erwartenden finanziellen Belastungen hinweisen. Er könnte gemeinsam mit ihm an einem Lösungskonzept zur Optimierung der Abgabenlast im Rahmen der steuerrechtlichen Möglichkeiten arbeiten.
Die rechtzeitige Planung der Unternehmensnachfolge unter Einbeziehung des Rechtsanwaltes ermöglicht einem Unternehmer jedenfalls für das Unternehmen wirtschaftlich existenzbedrohende Schwierigkeiten sowie den Familienangehörigen die Verstrickung in langwierige und persönliche wie wirtschaftlich belastende Rechtsstreitigkeiten zu ersparen.
Der Inhaber eines mittelständischen metallverarbeitenden Betriebes mit 30 Angestellten hat das Unternehmen aufgebaut. Eine von ihm zum Patent angemeldete Erfindung hat ihm einen Vorsprung gegenüber der Konkurrenz verschafft und über Jahre hin wirtschaftliche Erfolge gesichert.
Für den aus kleinen wirtschaftlichen Anfängen gewachsenen Betrieb wurde eine Liegenschaft erworben, die im gemeinsamen Eigentum seiner Ehegattin steht und auf der sich ein über Bankkredite finanziertes Firmengebäude mit maschineller Einrichtung befindet. Eben konnte ein neuer Großauftrag eines Autozulieferers akquiriert werden, dem allerdings hohe Pönalezahlungen für den Fall von Lieferverzögerungen zugesichert werden mussten.
Kurz bevor die erste Teillieferung zum Versand kommt, stirbt der Unternehmer bei einem tragischen Freizeitunfall, ohne ein Testament hinterlassen zu haben.
Die Ehegattin sowie der außereheliche Sohn des verstorbenen Unternehmers können sich nicht auf eine Erbregelung einigen. Jeder erhebt Anspruch auf die Führung des Unternehmens sowie im Besonderen auf die Patentrechte.
Da dem Betrieb plötzlich die wirtschaftliche und vor allem technische Leitung fehlt, treten Probleme in der Produktion auf. Die Lieferung an den Großkunden kann nicht termingerecht versandt werden.
Die Folge ist, dass hohe Schadenersatzzahlungen wegen Lieferverzug eingefordert werden.
Die Dienstnehmer sind verunsichert; Schlüsselkräfte kündigen ihren Anstellungsvertrag und wechseln zur Konkurrenz.
Der Betrieb ist wirtschaftlich in seiner Existenz bedroht. Die Angehörigen des verstorbenen Unternehmers sehen sich in umfassenden Rechtsstreitigkeiten verfangen und mit Forderungen des Finanzamtes, der Sozialversicherung sowie von Gläubigern des Unternehmens konfrontiert.
- Rechtsform
- Gesellschaftsvertrag
- Anzahl der Mitarbeiter
- Bestand seit
- gewerberechtliche Voraussetzungen
- Eigentümerstruktur
- Jahresabschlüsse der letzten drei Jahre
- Vermögensstruktur
- Verbindlichkeitenstruktur
- existierende Haftungen
- Patente, Marken, Lizenzen etc.
- Miete (geschützt ?) / Eigentum
- langfristige Verträge
- Kundenstruktur
- Eigenkapitalausstattung
- Unternehmenskonzepte mit mittelfristiger und langfristiger Strategieplanung (falls vorhanden)
Zur ersten Besprechung bei Ihrem Rechtsanwalt sollten Sie folgende Informationen bzw. Unterlagen zum Unternehmen vorbereiten: