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Kanzleiformen

In Österreich überwiegen Einzelkanzleien und Kanzleigemeinschaften (Gesellschaften bürgerlichen Rechts).

Seit 1990 können Rechtsanwälte auch eine Partnerschaft eingehen, die im Firmenbuch eingetragen ist:

  • Offene Gesellschaften (OG) oder
  • Kommanditgesellschaften  (KG: Kommanditisten sind Ehefrau, Kinder, pensionierte Anwälte).
  • Seit 1999 ist die Ausübung der Rechtsanwaltschaft auch in der Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung zulässig.
    Ebenfalls seit 1999 sind Rechtsanwälte berechtigt, auch außerhalb ihres Kanzleisitzes Kanzleiniederlassungen (Filialkanzleien) einzurichten.

Seit 2013 steht der Rechtsanwaltschaft mit der Rechtsform der GmbH & Co KG eine Sonderform der Kommanditgesellschaft zur Verfügung.

Für alle Kanzleiformen gilt der gleiche Grundsatz: Die Beratung durch Ihren Rechtsanwalt ist in jedem Fall persönlich und vertraulich.

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