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Schnellere Rechtsdurchsetzung durch „vollstreckbaren Anwaltsvergleich“: Kostenersparnis für Konsumenten

Wien, am 29.04.2002: Der Österreichische Rechtsanwaltskammertag begrüßt die Einigung der Koalitionsparteien ÖVP und FPÖ auf den vollstreckbaren Anwaltsvergleich.

Die Vorteile der neuen Regelung liegen ganz klar auf der Hand: Zwei Parteien, die nach Beratung durch ihre Anwälte ihren Streit durch Vergleich bereinigt haben, können diesen nun direkt vollstreckbar machen. Bisher musste dieser Vergleich nochmals vor Gericht abgeschlossen werden, oder allenfalls in Form eines Notariatsaktes, womit weitere Kosten verursacht wurden.

Dr. Klaus Hoffmann, Präsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages, resümiert: „Der vollstreckbare Anwaltsvergleich führt zu einer schnelleren Rechtsdurchsetzung. Der Schutz vor „Übereilung“ ist durch die Vertretung jeder Partei durch einen eigenen, seine Interessen wahrenden Anwalt bestmöglich gewährleistet. Die Kosten eines Vergleiches vor Gericht oder durch einen Notariatsakt werden vermieden.“

Rückfragen:

Österreichischer Rechtsanwaltskammertag
Präsident Dr. Klaus Hoffmann
Rotenturmstraße 13
A-1010 Wien
Tel: 01/535 12 75
Fax: DW 13

E-Mail: rechtsanwaelte@oerak.at

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