zur Navigation, zu nützlichen Links

Gleichbehandlungsbüro in OÖ nicht notwendig

Die österreichischen Rechtsanwälte haben sich heute in einer Stellungnahme an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen GEGEN die Einrichtung eines Regionalbüros der Anwältin für Gleichbehandlungsfragen in Linz ausgesprochen. Die Notwendigkeit steht in keinem Verhältnis zu den Kosten!

Dr. Waltraute Steger, Vizepräsidentin des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages: "In Oberösterreich besteht aus unserer Sicht kein Bedarf für ein zusätzliches Regionalbüro, denn es stehen ausreichend Stellen zur Verfügung, die in Gleichbehandlungsfragen beraten!"

In Oberösterreich gibt es zentral eine Beratungsstelle bei der Landesregierung, im Linzer Gemeinderat - in dem vor kurzem das Frauenbüro 10jähriges Bestehen gefeiert hat. Für sämtliche Bundesbediensteten und Landesbediensteten gibt es zusätzlich eine eigene Beratungsstelle, unter anderem auch im Richterdienst. Außerdem wurde in Oberösterreich das Jahr 2002 zum Jahr der Chancengleichheit erklärt und in diesem Rahmen umfangreiche Initiativen gesetzt, die flächendeckend angeboten werden konnten. Ein zusätzliches Anbot für die Einrichtung eines Regionalbüros ist daher völlig entbehrlich.

Die Kosten eines Regionalbüros der Anwältin für Gleichbehandlungsfragen würden jedoch € 188.000,-- jährlich betragen. Die Notwendigkeit der Einrichtung eines solchen Regionalbüros ist daher insbesondere im Zusammenhang mit dem Auftrag an alle Behörden, auf der Ausgabenseite zu sparen, nicht in Einklang zu bringen. In der österreichischen Bevölkerung, aber auch in der österreichischen Wirtschaft, kann von einem mangelnden Bewusstsein zum Thema Gleichbehandlung schon lange keine Rede mehr sein.

 

Rückfragen:
Österreichischer Rechtsanwaltskammertag
Dr. Waltraute Steger

zu erreichen in ihrer Kanzlei:
Landstraße 22
A-4020 Linz

Tel . 0732/772800
E-Mail: w.steger@steger.at

Rechtsanwalt
finden